für Unternehmen
Mit einem Energie- und Gebäudeaudit können Unternehmen den Energieverbrauch effizient senken und dauerhaft Ihre Energiekosten um bis zu 50% reduzieren. Wir beraten Sie ausführlich und begleiten Sie bei allen Prozessen und bei den Umsetzungsmaßnahmen.
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Lassen Sie jetzt ein Energieaudit DIN EN 16247-1 in ihrem Unternehmen durchführen und senken Sie dauerhaft und nachhaltig Ihre Energiekosten. Neben der aktuellen BAFA-Förderung in Höhe von 50,00% des Beratungshonorars, erhalten Sie unser GARANTIEVERSPRECHEN.
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Das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) legt in § 8 fest, dass alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten (18. November 2023) des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben müssen. Zusätzlich werden mit § 9 EnEfG alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GW pro Jahr, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit nach § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben, dazu verpflichtet, Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.
Im Zuge eines automatisierten Auswahlprozesses für die Stichprobenkontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G sowie nach § 10 EnEfG werden Unternehmen schriftlich zur Nachweiserbringung gebeten. Sofern Sie ein solches Schreiben vom BAFA erhalten haben, ist es erforderlich, dass Sie das elektronische Rückmeldeformular zur Stichprobenkontrolle ausfüllen. Dieses kann nur mit Kennung und Passwort aufgerufen werden. Diese Informationen finden Sie in dem Anschreiben von der BAFA.
Wer hat einen Anspruch auf die Förderung?
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Sollte Ihr Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllen, prüfen wir gerne, ob Sie verpflichtet sind ein Energieaudit nach §8 EDL-G durchzuführen. Am 22. April 2015 trat das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Kraft. Unternehmen sind seitdem verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Die Durchführung eines Energieaudits soll dazu beitragen, die Energieeffizienz der Unternehmen in Deutschland zu steigern. Seit dem 5. Dezember 2015 sind Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, zu Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Die Bedingungen für ein ordnungsgemäß durchgeführtes Energieaudit legt die DIN EN 16247-1 fest und muss alle 4 Jahre wiederholt werden. Wenn Ihr Unternehmen das Energieaudit falsch, unvollständig, verspätet oder gar nicht durchführt, drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000,00 Euro.