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ENERGIEBERATUNG

für Unternehmen

Mit einem Energie- und Gebäudeaudit können Unternehmen den Energieverbrauch effizient senken und dauerhaft Ihre Energiekosten um bis zu 50% reduzieren. Wir beraten Sie ausführlich und begleiten Sie bei allen Prozessen und bei den Umsetzungsmaßnahmen. 

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Energie- / Gebäudeaudit

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Sichern Sie sich jetzt Ihren staatlichen Zuschuss von 50,00% für die Energieberatung in Ihrem Unternehmen.

Lassen Sie jetzt ein Energieaudit DIN EN 16247-1 in ihrem Unternehmen durchführen und senken Sie dauerhaft und nachhaltig Ihre Energiekosten. Neben der aktuellen BAFA-Förderung in Höhe von 50,00% des Beratungshonorars, erhalten Sie unser GARANTIEVERSPRECHEN.

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GARANTIERT!!! Ohne WENN und ABER! Sparen Sie nicht mindestens 30,00% ein, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.333,33 Euro.

ENERGIEAUDIT nach DIN EN 16247-1

GEBÄUDEAUDIT nach DIN V 18599

ENERGIEAUDIT nach §8 EDL-G

Energie- und Gebäudeaudit

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Was ist ein Energieaudit? Bei unserem Energieaudit untersuchen wir nicht nur Ihre Energieeffizienz. Wir kümmern uns auch um alle Arbeitsschritte zur Beantragung der Bundesförderung für Energieberatung. Doch das ist noch nicht alles, auch nach dem Audit stehen wir als Ansprechpartner bei Fördermitteln und Zuschüssen für Sie bereit. Damit setzen Sie die Energiesparmaßnahmen mit optimaler Ausnutzung staatlicher Fördermittel kosteneffizient um. Ermittlung aller Energieeffizienzpotenziale und Optimierungsmöglichkeiten inkl. Kosten-Nutzen-Analyse Auswertung der Energienutzung und Umweltbilanz, Energiebedarfs- und Verbrauchsanalyse Verbrauchs-Benchmarking mit dem Wettbewerb Untersuchung der Lüftung, Klimatisierung, Produktion, Beleuchtung, Pumpensysteme, elektronische Antriebe u.v.m.

Gebäudeaudit nach DIN V 18599

Was ist ein Gebäudeaudit? Bei unserem Gebäudeaudit untersuchen wir nicht nur die Energieeffizienz Ihrer Immobilien und entwickeln ein Sanierungskonzept. Wir kümmern uns auch um alle Arbeitsschritte zur Beantragung der Bundesförderung für Energieberatung. Doch das ist noch nicht alles, auch nach dem Audit stehen wir als Ansprechpartner bei Fördermitteln und Zuschüssen für Sie bereit. Damit setzen Sie die Energiesparmaßnahmen mit optimaler Ausnutzung staatlicher Fördermittel kosteneffizient um. Auswertung und Analyse der Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile, die zu Transmissions-wärmeverlusten in Fassade/Außenmauern, Fenstern, Dach oder Bodenplatte sowie der Anlagentechnik (Beheizung, Beleuchtung) Endenergiebedarfsanalyse, ökologische Bewertung des Primärenergie-bedarfs sowie CO2 Emissionsanalyse nach Umsetzung der Maßnahmen Auswertung der Wärmebilanz Entwicklung eines spezifischen Sanierungskonzeptes.

Energieaudit nach §8 EDL-G

Energieaudits und Energie- und Umweltmanagementsysteme sind Schlüsselinstrumente zur Identifizierung und Umsetzung energieeffizienzsteigernder Maßnahmen. Diese unterstützen Unternehmen, ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu senken. Der wirtschaftliche Nutzen von Energieaudits sowie von Energie- und Umwelt-managementsystemen ist daher als hoch einzuschätzen. Das BAFA ist mit der stichprobenhaften Überprüfung der Erfüllung der Energieauditpflicht nach dem EDLG, der Erfüllung der Pflicht zum Betrieb von Energie- und Umweltmanagementsysteme, der Veröffentlichung Umsetzungsplänen nach § 8 und 9 EnEfG sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die zur Durchführung von Energieaudits berechtigt sind (Energieauditorenliste) beauftragt. Diese Personen müssen über die erforderliche Qualifikation nach § 8b EDL-G verfügen.

Hinweise zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Hinweis zur Stichprobenkontrolle nach EDL-G und EnEfG

Hinweise zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Stichprobenkontrolle nach EDL-G und EnEfG

Das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) legt in § 8 fest, dass alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten (18. November 2023) des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben müssen. Zusätzlich werden mit § 9 EnEfG alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GW pro Jahr, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit nach § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben, dazu verpflichtet, Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.

Im Zuge eines automatisierten Auswahlprozesses für die Stichprobenkontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G sowie nach § 10 EnEfG werden Unternehmen schriftlich zur Nachweiserbringung gebeten. Sofern Sie ein solches Schreiben vom BAFA erhalten haben, ist es erforderlich, dass Sie das elektronische Rückmeldeformular zur Stichprobenkontrolle ausfüllen. Dieses kann nur mit Kennung und Passwort aufgerufen werden. Diese Informationen finden Sie in dem Anschreiben von der BAFA.

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

Wer hat einen Anspruch auf die Förderung?

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Deutschland 001 (2)

Sollte Ihr Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllen, prüfen wir gerne, ob Sie verpflichtet sind ein Energieaudit nach §8 EDL-G durchzuführen. Am 22. April 2015 trat das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Kraft. Unternehmen sind seitdem verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Die Durchführung eines Energieaudits soll dazu beitragen, die Energieeffizienz der Unternehmen in Deutschland zu steigern. Seit dem 5. Dezember 2015 sind Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, zu Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Die Bedingungen für ein ordnungsgemäß durchgeführtes Energieaudit legt die DIN EN 16247-1 fest und muss alle 4 Jahre wiederholt werden. Wenn Ihr Unternehmen das Energieaudit falsch, unvollständig, verspätet oder gar nicht durchführt, drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000,00 Euro.

Mit einer Energieberatung können Sie dauerhaft Ihre Energiekosten bis zu 50% senken.