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ENERGIEBESCHAFFUNG

Für die Strom- und Gasversorgung stehen Ihnen verschiedene Beschaffungsmodelle wie der Festpreis-, Spotpreis- und Tranchenmodell zur Verfügung. Wir prüfen Ihre aktuellen Verträge und ermitteln die passende Beschaffungsart für Ihre Energieversorgung.

TERMINMARKT

Beim Terminmarkt wird die Strom- / Gasmenge für den festgelegten Zeitraum direkt an der Energiebörse beschaffen. Somit haben Sie eine Planungssicherheit und sind vor Preissteigerung geschützt.

SPOTMARKT

Beim Spotmarkt wird die Strom- / Gasmenge täglich an der Energiebörse beschaffen und 1 zu 1 an Sie verrechnet. Somit verpassen Sie keine Marktchance bei den fallenden Energiepreisen.

Die Energiebörse EEX/EPEX ist ein Ort für den Handel von Strom und Gas in Deutschland. Im Wesentlichen gibt es zwei verschiedene Märkte: den Terminmarkt und den Spotmarkt. Am Spotmarkt steigen und fallen die Handelspreise kurzfristig aufgrund von Angebot und Nachfrage, während am Terminmarkt langfristige Verträge für Strom- und Gasmengen abgeschlossen werden.

Terminmarkt oder Spotmarkt?

Wir analysieren und prüfen die optimale Beschaffungsstrategie für Ihren Energiebedarf.

Verbrauchs- und Kostenoptimierung

individuelle Vertragsgestaltung

Einzel-, Bündel- und Rahmenverträge

strategische Energiebeschaffung

Beobachtung der Marktentwicklung

unabhängige Versorgungssicherheit

Zählermessungsarten:

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Zählerart zwischen Standard-Lastprofilen (abgekürzt: SLP) und registrierende Leistungsmessung (abgekürzt: RLM). RLM-Zähler werden bei Großverbrauchern eingesetzt, also bei Gewerbe- und Industriekunden, die einen jährlichen Stromverbrauch von über 100.000 kWh bzw. Gasverbrauch von über 1.500.000 kWh haben. SLP-Zähler werden bei Privathaushalten und kleineren Gewerbebetrieben mit geringerem Verbrauch genutzt.

Standard-Lastprofil

Bei Standard-Lastprofil-Zählern (SLP) handelt es sich um analoge Zähler, die keine Messdaten vom Lastgang oder Verbrauch an den Netzbetreiber übermitteln, sondern nur den aktuellen Zählerstand anzeigen können. Bei Privathaushalten und Gewerbebetrieben mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 100.000 kWh bzw. Gasverbrauch unter 1.500.000 kWh werden in der Regel SLP-Zähler eingesetzt. Die genaue Verbrauchsermittlung erfolgt einmal im Jahr durch den Netzbetreiber in Form einer Zählerablesung. Die Zählerdaten werden für die genaue Verbrauchsabrechnung an den Energieversorger übermittelt. Wodurch die Jahresabrechnung erstellt und mit den monatlichen Abschlagszahlungen verrechnet wird. SLP-Kunden zahlen eine monatliche Abschlagszahlung an den Energieversorger.

Registrierende Leistungsmessung

Bei registrierende-Leistungsmessung-Zähler (RLM) wird der Verbrauch in regelmäßigen Abständen den Mittelwert der abgenommenen Leistung gemessen und bei Strom (15-Minuten) und bei Gas (60-Minuten) festgelegt. Die abgenommene Leistung wird viertelstündlich bzw. stündlich kontinuierlich erfasst und an den Verteilnetzbetreiber übermittelt. Der tatsächliche Verbrauch wird bei der RLM-Messung durch den Zähler erfasst und an den Netzbetreiber übermittelt. Der Netzbetreiber errechnet aus den übermittelten Werten den Verbrauch und übermittelt die Werte an den Energieversorger. Somit kann der Energieversorger bei RLM-Kunden jeden Monat eine „scharfe“ Abrechnung über den genauen Strom- oder Gasverbrauch erstellen. RLM-Kunden zahlen keine monatlichen Abschlagszahlungen an den Energieversorger.

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